Karneval in Pulheim mit „Hand in Hand e.V.“ am 01. Februar 2026

Liebe Mitglieder und Interessenten, unser Kooperationspartner, der Verein „Hand in Hand“ bietet an:

am Sonntag, den 01. Februar 2026 findet von 14 bis 17 Uhr unsere 30. Karnevalssitzung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung statt. Einlass ist ab 13 Uhr.

Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns einen fröhlichen und bunten Nachmittag zu erleben – mit Musik, Tanz und vielen schönen Begegnungen.

Eintritt:
Für Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Begleitpersonen ist der Eintritt wieder kostenfrei.
Alle anderen Gäste sind ebenso herzlich willkommen – wir freuen uns über eine freiwillige Spende, um diese besondere Veranstaltung weiterhin möglich zu machen.

Ihre Karten können Sie noch bis zum 19.12.2025 ganz einfach per E-Mail reservieren unter: dhh@hih-pulheim.info – im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail!

Wir freuen uns sehr auf Ihre Bestellungen und darauf, mit Ihnen gemeinsam zu feiern, zu schunkeln und den Karneval Hand in Hand zu genießen!

Auch bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Die Nachricht dürfen Sie gerne an weitere potenzielle Interessentinnen und Interessenten weiterleiten. Wir hoffen, dass wir alle erreichen konnten, und bitten um Entschuldigung, falls dies aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse oder veränderter Zuständigkeiten nicht gelungen ist.
Sie sind selbstverständlich trotzdem alle von Herzen eingeladen!

Herzliche Grüße

Christiane Jaenichen

Hand in Hand e.V.
Von-Bodelschwingh-Str. 25
50259 Pulheim

Geistige Behinderung war gestern – Menschen mit Unterstützungsbedarf ist heute!

Berlin: In einer bundesweiten Befragung haben rund 1.300 Teilnehmende deutlich gemacht, dass sie sich eine respektvollere und passendere Bezeichnung wünschen als „Menschen mit geistiger Behinderung“. Auf dieser Grundlage hat die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vergangenen Monat beschlossen, künftig den Begriff „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ zu verwenden – und bei Bedarf präzisiert „mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“. Die neue Formulierung rückt die Perspektive der Menschen selbst in den Mittelpunkt und stärkt ihre Selbstbestimmung. Wir vom Lebenshilfe-Verlag werden die neue Begrifflichkeit nach einer Übergangszeit ab dem zweiten Halbjahr 2026 verwenden. Alle Hintergründe und Stimmen zur neuen Bezeichnung finden Sie auf unserer Infoseite.

Am 25. November wurde weltweit an den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert – ein Anlass, der verdeutlicht, wie wichtig wirksame Schutzkonzepte für alle Menschen sind, die besonders vulnerabel sind. Gewaltprävention wird besser und nachhaltiger, wenn Menschen aktiv beteiligt werden und Schutzkonzepte gemeinsam entwickelt werden. Genau hier setzt unsere neue Publikation Nur gemeinsam – Gewaltschutz weit(er) gedacht an: Sie zeigt praxisnah, wie Einrichtungen partizipative, alltagstaugliche Schutzkonzepte aufbauen können, die die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Unterstützungsbedarf ernst nehmen. Eine wichtige Ressource gerade jetzt, wo Gewaltschutz mehr Aufmerksamkeit denn je braucht. Bei Buchung eines  inForm-Gewaltschutzseminars ist das neue Handbuch als Seminarunterlage enthalten.

Unseren Bestseller Recht auf Teilhabe – den Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf – gibt es ab sofort zum halben Preis.

Wer noch ein sinnvolles Geschenk zu Weihnachten sucht, dem empfehlen wir folgende Titel aus unserem Programm:
Pictogenda: Der Terminplaner, der ohne Worte auskommt
Tigerbande: Alltagsgeschichten in einfacher Sprache
Donald Duck in Leichter Sprache: Ein Comic für alle

Wir wünschen Ihnen eine lichtvolle Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Teilhabe statt Kürzung – Wir fordern Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung

Hürth – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2025 warnt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen vor den Folgen der aktuellen Reformdebatten im Sozialstaat und der Sanierung kommunaler Haushalte für die Teilhaberechte von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Lebenshilfe NRW sieht mit Sorge, dass geplante Reformen und Einsparmaßnahmen auf Kosten derjenigen gehen könnten, die ohnehin noch immer nicht die notwendigen Leistungen für eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.

Reformen dürfen nicht zu Rückschritten führen

Die Diskussionen um die Reform der Eingliederungshilfe, wie sie aktuell von den kommunalen Spitzenverbänden und der Politik geführt werden, bergen aus Sicht der Lebenshilfe NRW erhebliche Risiken für die Teilhaberechte von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Lebenshilfe NRW befürchtet, dass die angestrebten Einsparungen und Strukturveränderungen zulasten der Betroffenen gehen und bestehende Fortschritte bei der Inklusion gefährden.

Ursachen der Kostensteigerungen werden falsch bewertet

Entgegen der öffentlichen Darstellung liegen die Kostensteigerungen im System nicht an den Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Vielmehr bleibt die Versorgung mit den notwendigen Unterstützungsleistungen weiterhin hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück, insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf fehlen Angebote. Die Menschen erhalten nach wie vor nicht die personenzentrierten Leistungen, die sie für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe benötigen.

Ein wesentlicher Faktor ist die angemessene Entlohnung der Beschäftigten in der Eingliederungshilfe, deren Arbeit für eine inklusive Gesellschaft unverzichtbar ist.

Die Lebenshilfe NRW fordert daher eine differenzierte Betrachtung der Ausgaben und eine Prüfung der Verwaltungsstrukturen bei den öffentlichen Trägern, statt Kürzungen bei den Leistungserbringern für Menschen mit Unterstützungsbedarf vorzunehmen.

Landesrahmenvertragsverhandlungen in NRW:
Menschen und ihre Bedürfnisse geraten aus dem Blick

In Nordrhein-Westfalen ziehen sich seit Jahren die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag, der viele wichtige Regelungen für die Eingliederungshilfe festlegen soll, unnötig in die Länge. Die Lebenshilfe NRW kritisiert, dass dabei die Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf zunehmend aus dem Fokus geraten. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Eingliederungshilfe dürfen nicht durch finanzpolitische Erwägungen ausgebremst werden.

Lebenshilfe NRW fordert: Teilhaberechte sichern und weiterentwickeln!

Die Lebenshilfe NRW appelliert an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die Reformen im Sozialstaat und die Sanierung kommunaler Haushalte nicht auf dem Rücken der Menschen mit Unterstützungsbedarf auszutragen. Es braucht jetzt einen klaren politischen Willen, die Teilhaberechte zu sichern und weiterzuentwickeln – und die notwendigen Mittel dafür im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bereitzustellen. Bei keiner Umsetzung von Menschenrechten wird so oft auf die Kosten verwiesen wie bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung!

Mit Herz und Farbenpracht – der SEH-WEISEN Kalender 2026

Liebe Mitglieder,

es ist soweit: Der SEH-WEISEN Kalender 2026 ist erschienen!
Farbenfroh, inspirierend und einzigartig – jedes Motiv erzählt seine eigene Geschichte und lädt dazu ein, die Welt für einen Moment mit neuen Augen zu sehen.

Der Kalender ist in zwei Formaten erhältlich und ab sofort ganz bequem im Shop der Bundesvereinigung der Lebenshilfe bestellbar.

Im Leaflet könnt Ihr auch eine Bestellkarte herunterladen.

Wir freuen uns, wenn Sie  mit jedem verkauften Kalender die Arbeit der Lebenshilfe direkt unterstützen.

Und noch ein Hinweis: Für den SEH-WEISEN Kalender 2027 freuen wir uns über Ihre Einsendungen bis zum 15. November an seh-weisen@lebenshilfe.de. Bitte dabei die Zugehörigkeit zur Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. benennen. Alle Informationen zum Mitwirken entnehmen Sie bitte der Webseite zum Kalender.

Herzliche Grüße
Ihr Lebenshilfe-Team

Das Behindertentestament – ist das für mich wichtig?

Ja, das ist sehr wichtig:

Das Behindertentestament ist ein besonderes Testament. Mindestens ein Erbe hat eine Behinderung. Durch ein Behindertentestament können Angehörige mit Behinderung nach dem Ableben ihrer Eltern über dem Sozialhilfeniveau versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt andererseits erhalten und fällt nicht an den Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger. Das gilt auch, wenn ein größeres Vermögen vererbt werden soll.

Sinn und Zweck des Behindertentestaments ist es also, dem Kind zwar Vermögen zukommen zu lassen, gleichzeitig aber den Zugriff des Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträgers auf das Geerbte zu verhindern.

Sie können die Broschüre über uns erwerben: schreiben Sie eine kurze Mail mit dem Titel „Behindertentestament“ an vorstand@lebenshife-rek.de.

Weiterführende Informationen findest Du auf der Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe:

Behindertentestament

Aktuelle Broschüre zum Thema:

Das Behindertentestament – Lebenshilfe Verlag | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Unsere Stellenangebote für DICH

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Lebenshilfe

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In unserer Wohnstätte:

Für unser Betreutes Wohnen:

  • Derzeit keine freie Stelle

Für unsere Kitas:

Unterstützung für den Club 80 – Aktive Freizeit:

 

Ausbildungsstellen

Initiativebewerbungen sind immer gerne gesehen

 

Maigesellschaft Fleessblöömche Angelsdorf e.V. spendet Gewinn des Osterfeuers

Die Maigesellschaft Fleessblöömche Angelsdorf e.V. hat mit großer Freude den Gewinn aus den Einnahmen des diesjährigen Osterfeuers an die Lebenshilfe Elsdorf gespendet.
Die Mitglieder betonten, dass es ihnen wichtig sei, mit ihrer Tradition nicht nur Geselligkeit zu fördern und das Brauchtum zu erhalten, sondern auch einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten.
Die Lebenshilfe Elsdorf zeigte sich sehr dankbar für die finanzielle Unterstützung.
Durch diese Spende können weitere Projekte und Aktivitäten in der Freizeitgestaltung realisiert werden, so dass die Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen eine Abwechslung zum Alltag Leben in und um Elsdorf ermöglicht wird.
Es war ein sehr interessanter Austausch zwischen beiden Vereinen und die Lebenshilfe hat uns einen sehr interessanten Einblick in deren Aufgaben und Alltag gegeben.
Wir können als Gesellschaft froh sein, dass es Vereine wie die Lebenshilfe gibt, die Menschen mit Beeinträchtigungen im Leben hilft.
Wir sagen herzlichen Dank und wünschen den Fleessblöömche Angelsdorf weiterhin tolle Feste, Sonne und viel Spaß!
Die Mitglieder und Freunde sind herzlich eingeladen mit uns in Elsdorf zu feiern.

„Lauf für Ally – für die Erinnerung“

Wir unterstützen das folgende Projekt:

Am 20.August 2025 startete ein sehr ambitioniertes Projekt der Lebenshilfe Kreis Viersen. André Sole-Bergers, Mitarbeiter der Lebenshilfe Kreis Viersen, ist an der Gedenkstätte Waldniel-Hostert aufgebrochen und wird in den kommenden Wochen bis zur Tiergartenstraße 4 in Berlin laufen. Mit diesem Lauf möchte er auf die Finanzierung eines Filmprojekts aufmerksam machen, das das Schicksal eines Mädchens dokumentieren soll, das in Hostert im Rahmen des Mordprogramms der Nationalsozialisten aufgrund ihrer Behinderung getötet wurde. Auf seinem Weg nach Berlin wird er erfreulicherweise bei einigen Lebenshilfen und Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes in NRW Station machen. Die Lebenshilfen, bei denen er nicht haltmacht, möchten wir dennoch auf dieses wichtige Projekt hinweisen. Denn erst in diesem Jahr wurden die von den Nationalsozialisten ermordeten rund 300.000 Menschen mit Behinderung durch den Bundestag offiziell anerkannt und eine Aufarbeitung dieses Verbrechens beschlossen.

Wer mehr über die erste Etappe erfahren möchte, kann dem Projekt auf Instagram folgen oder den Livestream vom 20.08.2025 um 19 Uhr WDR 3 einschalten, wenn André Sole-Bergers live interviewt wird.

 

Der Spendenlauf „Lauf für Ally – für die Erinnerung“ ist eine gemeinnützige Initiative, die Spenden für die Produktion des teildokumentarischen Animationsfilms „Ally – der Film“ sammelt. Für die Filmproduktion werden mindestens 50.000 maximal 250.000 € benötigt. Je mehr Spenden zusammenkommen, desto mehr Möglichkeiten eröffnen sich für die Umsetzung.
Folgt gerne dem Link auf www.ally-der-film.de für alle Informationen.

Der Film soll die bewegende Geschichte von Ally erzählen, einem vierjährigen Mädchen mit Down-Syndrom, das dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten in Waldniel-Hostert zum Opfer fiel. Der Film soll nicht nur an das Schicksal von Ally und den vielen anderen Opfern erinnern, sondern auch als kostenloses pädagogisches Instrument dienen, um dem wachsenden Rechtsruck in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.

Laufroute und -planung: Hauptläufer ist André Sole-Bergers – er ist seit 24 Jahren Mitarbeiter der Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. Der Lauf startete am 20.8. an der Gedenkstätte Waldniel-Hostert (Kreis Viersen), einem Ort, der tief mit Allys Geschichte verbunden ist, und endet am 25.9. an der Tiergartenstraße 4 in Berlin, dem historischen Standort der NS-„Euthanasie“-Zentrale. Über eine Distanz von etwa 650 km legen die Läufer:innen (jeder kann mitlaufen oder mit entsprechenden Hilfsmitteln (E-Scooter) mitfahren) pro Etappe 10 – 47 km zurück. Die Laufstrecke wird in voraussichtlich 28 Etappen aufgeteilt werden, sodass der gesamte Lauf mit Pausen etwa 35 Tage in Anspruch nehmen wird. 

Zukunftsbahnhöfe NRW – erst mit Barrierefreiheit komplett

Hürth – Die Lebenshilfe NRW begrüßt ausdrücklich die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bahn, die Bahnhöfe im Rahmen der neuen Kooperationsvereinbarung zu sogenannten „Zukunftsbahnhöfen“ zu entwickeln und damit zu einem modernen, kundenorientierten und nachhaltigen Schienenverkehr beizutragen. Die in der Vereinbarung genannten Ziele, insbesondere eine höhere Qualität, mehr Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung an den Bahnhöfen und deren Umfeld, sind wichtige Schritte zur Verbesserung der Infrastruktur im Sinne aller Fahrgäste.
Allerdings bedauern wir, dass die Themen Barrierefreiheit und die Interessen von Menschen mit Behinderung in der veröffentlichten Mitteilung des Landes NRW keine explizite Erwähnung finden. Aus Sicht der Lebenshilfe NRW ist es unerlässlich, dass Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen nicht nur durch Modernisierung und Sauberkeit, sondern auch durch umfassende Barrierefreiheit zu echten Aushängeschildern werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen – uneingeschränkt am öffentlichen Leben und am Mobilitätsangebot teilhaben können.
Wir appellieren daher an das Land NRW und die Deutsche Bahn, bei der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung die Belange von Menschen mit Behinderung konsequent zu berücksichtigen und die Barrierefreiheit als zentrales Qualitätsmerkmal in den Mittelpunkt zu stellen. Dies wäre ein starkes Signal für Inklusion und Teilhabe in Nordrhein-Westfalen.

Die Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. unterstützt diese Appell ausdrücklich und wünschen uns darüber hinaus einen insgesamt deutlich besseren Ausbau der barrierefreien Infrastruktur im gesamten Gebiet – hier ist erheblicher Nachholbedarf gegeben.

Wohnstätte unter neuer Leitung

Wir freuen uns, unsere neue Einrichtungsleitung, Herrn Gabriel Sauer, für die Wohnstätte begrüßen zu können und wünschen einen guten Start.

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