Am Karnevalssamstag, den 18. Februar 2023 sind wir im 60. Jahr der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis wieder im Zug dabei!
Um 13:30 geht es los, mit Bimmelbahn und Bagagewagen ziehen wieder bis zu 100 Personen in der Gruppe der Lebenshilfe durch Bachem:
„Ov krüzz oder quer – uns Lebenshilfe lieben wir sehr“
Unterstützung als Wagenengel und Teilnehmer sind gerne willkommen: Anmeldung bei: karneval@lebenshilfe-rek.de
Unseren Spendern und Förderern danken wir schon jetzt und freuen uns auf viele Jecken am Wegesrand!
Bachem – Alaaf
Am Karnevalssamstag, den 18. Februar 2023 sind wir im 60. Jahr der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis wieder im Zug dabei!
Um 13:30 geht es los, mit Bimmelbahn und Bagagewagen ziehen wieder bis zu 100 Personen in der Gruppe der Lebenshilfe durch Bachem:
„Ov krüzz oder quer – uns Lebenshilfe lieben wir sehr“
Unterstützung als Wagenengel und Teilnehmer sind gerne willkommen: Anmeldung bei: karneval@lebenshilfe-rek.de
Unseren Spendern und Förderern danken wir schon jetzt und freuen uns auf viele Jecken am Wegesrand!
Bachem – Alaaf
Bedburg: Endlich war es wieder soweit: Die Bewohner der Wohnstätte Elsdorf konnten das Adventfenster in Alt Kaster gestalten. Schneemann, Baum, Stern und Logo der Lebenshilfe sind die Elemente des Fensters. Die Gastgeberin des Hauses Vikariestraße 17a, Damaris, hatte um 18:00 Uhr alle Hände voll zu tun, rund 50 Besucher mit Glühwein, Punsch und Leckereien zu versorgen. Guter Tradition folgend hat Horst eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen und ein wenig für besinnliche und nachdenkliche Stimmung gesorgt. Wir danken Damaris für das Fenster das Licht und die Bewirtung, dem Altstadtverein Kaster für die tolle Möglichkeit hier am Fenster mitzuwirken. Den Bewohnern und Beschäftigten der Wohnstätte herzlichen Dank für die tolle Idee und Gestaltung des Fensters!
bei Tag
und bei Nacht
Horst liest eine Weihnachtsgeschichte
Lebenshilfe: Wichtige Unterstützung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung endlich finanziell gesichert!
Berlin. Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin.
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.
Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkommen, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.
Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.
Unter www.lebenshilfe.de informiert die Lebenshilfe ausführlich über die gesetzlichen Neuerungen zur Assistenz im Krankenhaus. Dort ist auch eine Checkliste zu finden und eine Handreichung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf:
Berlin, 20. Oktober 2022 – Anlässlich der gestrigen öffentlichen
Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf
erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung:
Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit
einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die
Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese
Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber
unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei
Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer
Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu
schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu
befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und
Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung
benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet
werden!
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren
ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit
geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in
Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das
gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen
unter: www.diefachverbaende.de