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Hürth, 30. Januar 2026: Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.
Hierzu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:
„Der Sozialstaat darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung reformiert werden. Nicht die Gehälter des Betreuungspersonals, sondern Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sind aus unserer Sicht entscheidend für Kostenbegrenzungen. Denn gerade immer umfangreichere Verwaltungsverfahren machen die Eingliederungshilfe teurer, ohne dass etwas bei Menschen mit Unterstützungsbedarf ankommt. Zum Beispiel müssen trotz gleichbleibender Bedarfe jährlich neue Anträge gestellt werden, deren Umsetzung dazu noch kleinteilig kontrolliert wird.“
Ergänzend sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin Lebenshilfe NRW:
„Die neuerlichen Ausgrenzungsversuche sind ernsthaft besorgniserregend. Menschen mit Beeinträchtigungen haben dieselben Rechte wie alle anderen auch. Teilhabe an Bildung, Kultur, angemessenes Wohnen, einfach am gesellschaftlichen Leben wie alle anderen auch, das ist machbar und bezahlbar. Dass Menschen mit Beeinträchtigungen für manches Assistenz brauchen, gibt niemandem das Recht, sie auszugrenzen. Menschen sind kein Sparmodell! Die Träger brauchen auskömmliche Finanzierung, die Menschen Assistenz. Das einzige, an dem sich sparen lässt sind Bürokratie und Verwaltungskosten. Teilhabe ist Menschenrecht.“
Die Lebenshilfe fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Grundsatz „Keine Kürzung in der Eingliederungshilfe“ zu bleiben und nicht durch die Hintertür, die individuelle Teilhabe, zum Beispiel durch Pauschalen oder Poolen, zu begrenzen.
Elsdorf/Rhein-Erft-Kreis: Die Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. hat sich mit einem offenen Brief an die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen gewandt. Anlass ist die aktuell laufende Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Als freier Träger von Kindertageseinrichtungen begrüßen wir ausdrücklich, dass das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Kommunen und Wohlfahrtsverbänden an einer Weiterentwicklung des KiBiz arbeitet. Der Reformprozess ist notwendig und wichtig. Aus unserer praktischen Erfahrung heraus sehen wir jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Kindertagesbetreuung langfristig zu stabilisieren und die Qualität frühkindlicher Bildung verlässlich zu sichern.
In unserem offenen Brief machen wir deutlich, dass die bislang vorgesehenen Änderungen aus unserer Sicht nicht ausreichen. Insbesondere die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung, fehlende Planungssicherheit für Träger, der zunehmende bürokratische Aufwand sowie ungelöste Fragen bei Personalgewinnung, Inklusion und Investitionen stellen die Einrichtungen weiterhin vor große Herausforderungen.
Parallel zu diesem offenen Brief beteiligen wir uns aktiv an der Lobbyarbeit rund um die KiBiz-Reform. Unser Ziel ist es, uns frühzeitig und konstruktiv in die Gestaltungsprozesse einzubringen und positiv auf die zukünftigen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung Einfluss zu nehmen – für unsere Mitgliedsorganisationen ebenso wie für alle Kita-Träger unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir ausdrücklich eine aktuell laufende Petition zum Erhalt eingruppiger Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Konkret sind in Mönchengladbach derzeit drei Elterninitiativen – Eltern-Kind-Gruppe Schabernack e.V., Kindertagesstätte Butterblume e.V. und KITA Stadtwaldräuber e.V. – durch die geplanten Regelungen der KiBiz-Reform von einer möglichen Schließung bedroht. Alle drei Einrichtungen stehen unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW e.V. und leisten seit vielen Jahren wertvolle pädagogische Arbeit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Kita-Landschaft.
Die Petition macht auf die prekäre Situation eingruppiger Kitas aufmerksam und setzt sich für ihren Fortbestand ein. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich – auch stellvertretend für viele weitere kleine Einrichtungen im Land, die durch strukturelle Benachteiligungen im aktuellen Finanzierungssystem zunehmend unter Druck geraten.
Wir rufen daher alle Interessierten herzlich dazu auf, sich an der Petition zu beteiligen und diese weiterzuverbreiten. Jede Unterschrift trägt dazu bei, den politischen Entscheidungsträgern die Bedeutung eingruppiger Kitas und einer fairen, praxistauglichen KiBiz-Reform deutlich zu machen.
👉 Den vollständigen offenen Brief zur KiBiz-Novellierung finden Sie hier.

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Weil DU einzigartig bist

für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung im gemeinsamen Einsatz für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Das vergangene Jahr war geprägt von Herausforderungen, aber auch von positiven Entwicklungen. Gemeinsam konnten wir Teilhabe und Lebensqualität weiter stärken.
Mit Zuversicht und Verantwortung blicken wir nach vorn und freuen uns darauf, die erfolgreiche Zusammenarbeit auch im kommenden Jahr fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Mahatma Gandhi
Wir wünschen
Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest,
Zeit für Ruhe und Zuversicht sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Berlin: In einer bundesweiten Befragung haben rund 1.300 Teilnehmende deutlich gemacht, dass sie sich eine respektvollere und passendere Bezeichnung wünschen als „Menschen mit geistiger Behinderung“. Auf dieser Grundlage hat die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vergangenen Monat beschlossen, künftig den Begriff „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ zu verwenden – und bei Bedarf präzisiert „mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“. Die neue Formulierung rückt die Perspektive der Menschen selbst in den Mittelpunkt und stärkt ihre Selbstbestimmung. Wir vom Lebenshilfe-Verlag werden die neue Begrifflichkeit nach einer Übergangszeit ab dem zweiten Halbjahr 2026 verwenden. Alle Hintergründe und Stimmen zur neuen Bezeichnung finden Sie auf unserer Infoseite.
Am 25. November wurde weltweit an den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert – ein Anlass, der verdeutlicht, wie wichtig wirksame Schutzkonzepte für alle Menschen sind, die besonders vulnerabel sind. Gewaltprävention wird besser und nachhaltiger, wenn Menschen aktiv beteiligt werden und Schutzkonzepte gemeinsam entwickelt werden. Genau hier setzt unsere neue Publikation Nur gemeinsam – Gewaltschutz weit(er) gedacht an: Sie zeigt praxisnah, wie Einrichtungen partizipative, alltagstaugliche Schutzkonzepte aufbauen können, die die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Unterstützungsbedarf ernst nehmen. Eine wichtige Ressource gerade jetzt, wo Gewaltschutz mehr Aufmerksamkeit denn je braucht. Bei Buchung eines inForm-Gewaltschutzseminars ist das neue Handbuch als Seminarunterlage enthalten.
Unseren Bestseller Recht auf Teilhabe – den Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf – gibt es ab sofort zum halben Preis.
Wer noch ein sinnvolles Geschenk zu Weihnachten sucht, dem empfehlen wir folgende Titel aus unserem Programm:
– Pictogenda: Der Terminplaner, der ohne Worte auskommt
– Tigerbande: Alltagsgeschichten in einfacher Sprache
– Donald Duck in Leichter Sprache: Ein Comic für alle
Wir wünschen Ihnen eine lichtvolle Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.