Spenden

Jede Spende hilft!

Integration braucht Engagement. Das bedeutet nicht nur zeitlichen, sondern auch finanziellen Aufwand. Jede Spende kommt unseren Einrichtungen und Projekten zugute und hilft so Menschen mit Behinderung und ihren Familien.

Sie können uns dabei helfen – mit Ihrem Beitrag, Ihrer Spende!

Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis
IBAN: DE91 3705 0299 0151 0092 48
BIC: COKSDE33XXX
Kreissparkasse Köln

Ihre Spende können Sie von der Steuer absetzen!

Möchten Sie einer bestimmten Einrichtung eine Spende zukommen lassen, so vermerken Sie dies mit dem u.g. Kennwort auf ihrer Überweisung, wir stellen sicher, dass die Spende der Einrichtung unmittelbar zugute kommt, möchten Sie Tätigkeiten des Vereins insgesamt fördern, benötigen Sie keine spezielle Benennung einer Einrichtung:

  • Kindertagesstätte Käthe Kraemer, Buschbell: – Kita Buschbell
  • Kindertagesstätte Hürther Ströpp, Hürth: Kita Hürther Ströpp
  • Kindertagesstätte Brühler Ströpp (Schwadorfer Ströpp), Brühl: Kita Brühler Ströpp
  • Kindertagesstätte Kierdorfer Ströpp, Erftstadt: Kita Kierdorfer Ströpp
  • Familienunterstützender Dienst: :FUD
  • Wohnstätte der Lebenshilfe Elsdorf: Wohnstätte
  • Betreutes Wohnen der Lebenshilfe: Bewo
  • Club 80 -Aktive Freizeit- : Club 80

Möchten Sie darüber hinaus ein bestimmtes Projekt fördern, so benennen Sie dies auf Ihrer Überweisung.

Für weitere Informationen oder Nachfragen schreiben Sie uns: spenden@lebenshilfe-rek.de

Wir versichern, dass Ihre Spenden nur für gezielte Maßnahmen verwendet werden, zum Beispiel für Fördermaterial, Spielmöglichkeiten oder den Betrieb unserer Einrichtungen. Das können Sie sich auch gerne vor Ort ansehen. Unsere Fachkräfte erklären Ihnen gerne die therapeutische oder heilpädagogische Umsetzung.

Sie erhalten über Ihre Spende eine Spendenbescheinigung. Geben Sie dazu bitte Ihre Kontaktdaten auf der Überweisung an.

Aktueller Freistellungsbescheid:
Wir sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil wir im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken – Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung – dienen. Festgestellt im Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bergheim vom 13.08.2024, Steuer-Nr.: 203/5702/2930 für die Jahre 2024 bis 2027 zur Körperschaftssteuer.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur für die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung sowie zur Förderung mildtätiger Zwecke dient.

Hier finden Sie unsere Satzung sowie unser Leitbild.

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