Achtung: falsche/r Spendensammler unterwegs
Uns erreichen Meldungen, dass im Rhein-Erft-Kreis Spenden für die Lebenshilfe gesammelt werden. Diese Aktion stammt NICHT von uns.
Wir sammeln grundsätzlich keine Spenden an Haustüren oder im Stadtgebiet. Spenden werden lediglich über unsere Verwaltung oder an unseren deutlich gekennzeichneten Ständen auf offiziellen Veranstaltungen entgegengenommen.
Wir bedanken uns für die Information und bitten Bürger/-innen und Betroffene um Achtsamkeit und ggf. Verständigung der Polizei.
Wenn Sie uns unterstützen möchten, finden Sie unsere Kontaktdaten hier: » Spenden (lebenshilfe-rek.de)
60 Jahre Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V.
Wo andere schon fast in Rente gehen ist bei uns noch lange nicht Schluss!
Vor 60 Jahren, im Jahr 1963, schlossen sich Eltern aus Frechen und Berrenrath zusammen, um für die Rechte ihrer geistig behinderten Kinder einzutreten. Aus dieser kleinen Bewegung entstand wir, die Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V., ein etablierter gemeinnütziger Träger, der vielfältige Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung bereitstellt. Unser Ziel ist es, die Akzeptanz, den Respekt und die Teilhabe von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Gemeinschaft zu stärken.
Heute sind wir an insgesamt sechs Standorten im gesamten Rhein-Erft-Kreis tätig. Über 120 Mitarbeiter, sowohl haupt- als auch neben- und ehrenamtlich, kümmern sich täglich um mehr als 250 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung.
Und genau das war für uns ein Grund zum Feiern!
Am Freitag, den 16. Juni 2023, haben wir eine Jubiläumsausstellung veranstaltet. Alle unsere Einrichtungen und Abteilungen haben sich beteiligt und Kunstwerke zu den Themen „Sechzig“ und „Einzigartigkeit“ erstellt, die wir unseren Gästen an diesem sonnigen Nachmittag präsentiert haben. Die Bewohner unserer Wohnstätte haben die Veranstaltung mit einer musikalischen Einlage bereichert.
Darüber hinaus haben wir die Feier genutzt, um unser neues Leitbild vorzustellen und zu veröffentlichen. Unter dem Motto: LEBENSHILFE – Weil DU einzigartig bist präsentieren sich ab sofort die sechs Werte unsere Arbeit mit unseren Grund- und Leitsätzen. Ergänzt durch liebevolle Illustrationen wird schnell ersichtlich wofür wir und unsere Arbeit stehen.
Wir sind stolz und dankbar!
Wir sind stolz, auf uns selbst, auf unsere Mitarbeitenden, auf das was erreicht wurde – auf 60 Jahre!
und
Wir sind dankbar, für all die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die uns anvertraut wurden und werden, für das Vertrauen, für die vielen Unterstützer – für 60 Jahre!
Und auch die Presse war vor Ort.
Hier eine kleine Pressenachlese:
Anmerkung
Korrektur zum Zeitungsartikel: Sebastian Stöcker, Geschäftsbereichsleitung Kindertagesstätten und Gabi Baxpehler, Geschäftsbereichsleitung Erwachsene
Rückblick zum Tag der offenen Tür im Reiterhof Frauweiler
Der Tag der offenen Tür war ein voller Erfolg und hat allen Beteiligten viel Freude bereitet und neue Perspektiven eröffnet.
Wir danken dem Team des Reiterhofs Frauweilerhof, dem DJK, der Gold-Kraemer-Stiftung und unserem großartigen FUD-Team für dieses tolle und gelungene Fest!
Eine Presseauswahl finden Sie hier:
Lebenshilfe NRW fordert echte Teilhabe und weniger PR-Aktion
Hürth: Der Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. fordert anlässlich des europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung am 5. Mai, echte Beteiligung der Menschen mit Behinderung von der Landespolitik.
Anlässlich des europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung, am 5. Mai, fordert die Lebenshilfe NRW von der Landespolitik mehr Wert auf die Beteiligung von Menschen mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen am Gesetzgebungsprozessen und anderen für sie wichtigen Belangen zu legen. Alibi-Aktionen rund um den 5. Mai sind nicht zielführend.
Es ist erfreulich, dass die Landesregierung erstmals einen Antrag in Leichter Sprache veröffentlicht hat, übertragen und geprüft von der Lebenshilfe Rhein-Kreis-Neuss. Leichte Sprache ist erforderlich, damit Menschen mit geistiger Behinderung und Lernbeeinträchtigung der politischen Diskussion folgen und sich eine Meinung bilden können.
Gleichzeitig erleben wir immer wieder das zwar über Menschen mit Behinderung gesprochen wird, ihnen aber keine barrierefreien Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da werden Stellungnahmen angefordert, verbunden mit extrem kurzen Rückmeldefristen. Unter diesen Umständen – ohne vorher medienwirksam in Leichter Sprache übersetzte Anträge zur
Verfügung zu stellen – bleibt Partizipation, auch politische Beteiligung als Ganzes nur eine hohle Phrase. Wir erwarten hier die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch bei den zuständigen Ausschüssen im Landtag nicht nur ein Bewusstsein für notwendige barrierefreie Information und Kommunikation erwarten lassen dürfte, sondern eine bessere zeitliche Planung, damit Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur Beteiligung erhalten können. Nur dann gelingt wirkliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Gesetzgebungsverfahren – gemäß dem Wahlspruch „Nicht ohne uns, über uns“, der von den Menschen selbst kommt und auf den sich die Politik gerne immer wieder beruft.
Philipp Peters
Telefon: 02233 93245-636
E-Mail: peters.philipp@lebenshilfe-nrw.d
Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich
Lebenshilfe fordert dringend Nachbesserungen an der Pflegereform
Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist entsetzt über die gestern bekannt gewordenen Änderungen an der geplanten Pflegereform. Am 5. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen. Aus Sicht der Lebenshilfe verdient das Gesetz seinen Namen nicht mehr. Denn nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf ist das von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen schon lange geforderte Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI des Referentenentwurfes aus dem Gesundheitsministerium – nun gestrichen.
Diese Leistung hätte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung gebracht. Bisher können sie die Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen. Zum einen, weil es zu wenig Kurzzeitpflege-Plätze gibt, und zum anderen, weil Eltern von Kindern mit Behinderung diese nicht über Nacht in eine Einrichtung geben möchten.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist empört: „Die Herausnahme des gemeinsamen Jahresbetrags ist enttäuschend. Offensichtlich sieht die Bundesregierung die Menschen mit Behinderung nicht mehr. Immer noch gibt es keine Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe; sie haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Jetzt streicht die Ampel auch noch den gemeinsamen Jahresbetrag aus dem Gesetzesentwurf. Es kann nicht sein, dass gerade die Leistungen für Familien mit Menschen mit Behinderung nun Sparzwängen zum Opfer fallen sollen. So kann es nicht bleiben. Der Bundestag muss den gemeinsamen Jahresbetrag dringend wieder ins Gesetz aufnehmen und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.“
Hier geht es zum Gesetzesentwurf:
Tag der offenen Tür: Reiterhof Frauweilerhof Bedburg-Rath 23. April 2023
Lebenshilfe Wohnstätte gestaltet Adventsfenster: 3. Dezember Alt-Kaster
Bedburg: Endlich war es wieder soweit: Die Bewohner der Wohnstätte Elsdorf konnten das Adventfenster in Alt Kaster gestalten. Schneemann, Baum, Stern und Logo der Lebenshilfe sind die Elemente des Fensters. Die Gastgeberin des Hauses Vikariestraße 17a, Damaris, hatte um 18:00 Uhr alle Hände voll zu tun, rund 50 Besucher mit Glühwein, Punsch und Leckereien zu versorgen. Guter Tradition folgend hat Horst eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen und ein wenig für besinnliche und nachdenkliche Stimmung gesorgt. Wir danken Damaris für das Fenster das Licht und die Bewirtung, dem Altstadtverein Kaster für die tolle Möglichkeit hier am Fenster mitzuwirken. Den Bewohnern und Beschäftigten der Wohnstätte herzlichen Dank für die tolle Idee und Gestaltung des Fensters!
bei Tag
und bei Nacht
Horst liest eine Weihnachtsgeschichte
Kosten für Begleitung im Krankenhaus werden ab 1. November erstattet
Lebenshilfe: Wichtige Unterstützung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung endlich finanziell gesichert!
Berlin. Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin.
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.
Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkommen, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.
Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.
Unter www.lebenshilfe.de informiert die Lebenshilfe ausführlich über die gesetzlichen Neuerungen zur Assistenz im Krankenhaus. Dort ist auch eine Checkliste zu finden und eine Handreichung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.
Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf:
Berlin, 20. Oktober 2022 – Anlässlich der gestrigen öffentlichen
Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf
erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung:
Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit
einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die
Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese
Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber
unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei
Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer
Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu
schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu
befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und
Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung
benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet
werden!
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren
ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit
geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in
Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das
gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen
unter: www.diefachverbaende.de
Steigende Energiekosten und Katastrophenschutz
Schnelle Lösungen für steigende Energiekosten gefordert und absurde Notfallregelungsforderungen in der Eingliederungshilfe müssen zurückgenommen werden.
Hürth. Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass soziale Einrichtungen aktuell in einer Krisensituation mit maßgeblichen Folgen im Stich gelassen werden. „Nicht nur, dass die Menschen mit Behinderung und die Einrichtungen, in denen sie leben, seit Monaten im Unklaren darüber gelassen werden, wer die steigenden und teilweise bereits aktuell erhöhten Strom- und Gaspreise bezahlt, wird nun noch staatliche Verantwortung des Katastrophenschutzes an die Träger der Einrichtungen abgewälzt“, klagt Landesgeschäftsführerin Bärbel Brüning.
So berichtet der Kölner Stadtanzeiger am 7. Oktober 2022, dass im Gezänke von Bund und Ländern die Sozialen Träger zum „Streichobjekt“ des Beschlusspapiers des Gaspreisdeckels werden könnten. Der aktuell gefasste Beschluss zur Senkung der Mehrwertsteuer wird die erhöhten Kosten – wenn überhaupt – nur geringfügig abmildern. Erste Träger haben bereits die Schließung von Einrichtungen zum Ende des Jahres angekündigt. Die Leistungserbringer geraten in existenziell bedrohliche finanzielle Lagen, was die Versorgung der Menschen gefährdet.
Darüber hinaus gehen bei den nordrhein-westfälischen Lebenshilfen inzwischen Schreiben kommunaler Behörden ein, die auf eine E-Mail des Landkreistages Nordrhein-Westfalen zurückgehen. Darin werden die Träger von Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe[1] aufgefordert, „bei einem flächendeckenden Stromausfall“ Notstromaggregate vorzuhalten. Argumentiert wird mit einem Passus der Durchführungsverordnung des Wohn- und Teilhabegesetzes, der sich aber ausschließlich an die Träger von Intensiv-Wohngemeinschaften richtet, nicht aber an Träger besonderer Wohnformen[2].
„Dieses Rechtsverständnis des Landkreistages NRW ist befremdlich. Hier werden Forderungen an Einrichtungen formuliert, die der Gesetzgeber gar nicht vorsieht. Darüber hinaus stelle ich in Frage, ob die Finanzierung der Notstromaggregate durch die zuständigen Kostenträger vor dem 24. Februar 2022 überhaupt genehmigt worden wären und auch aktuell ist dies nicht geklärt. Die Versorgung von teilweise mehrstöckigen Gebäuden mit Notstromaggregaten ist unrealistisch; nebenbei müssten Unmengen von Diesel vorgehalten und gelagert werden, um diese überhaupt zu betreiben. Ob die notwendigen Mengen überhaupt auf dem Markt zu kaufen sind, ist zudem fragwürdig und Lagerungs- und Brandschutzthemen kommen noch obendrauf. Völlig absurd und nicht umsetzbar sind solche Forderungen“, sagt Brüning.
„Notwendig ist vielmehr eine umgehende Finanzierungszusage für die hohen Strom- und Gaspreise sowie die selbstverständliche Berücksichtigung der Einrichtungen und Angebote der Eingliederungshilfe bei der Versorgung insgesamt. Die Versorgung „kritischer Infrastruktur“ wurde bereits mehrfach mündlich durch die Bundesregierung zugesichert. Dieses Mal darf nicht passieren, was bereits unter der Corona-Pandemie passierte: Krankenhäuser und Pflege werden gesehen, doch die Menschen mit Behinderung geraten aus dem Blick. Bund und Länder müssen Vorsorge für eventuelle Notfallsituationen schaffen, um die Versorgung der Menschen in jedem Falle aufrecht zu halten. Schnelle und pragmatische Lösungen sind gefragt. Wir machen uns ernsthafte Sorgen um die Versorgung. Ganz grundsätzlich und erst recht in Krisenzeiten müssen Menschen mit Behinderung und ihre Lebenssituationen immer mitgedacht werden“, sagt Brüning.
[1] ehemals stationäre Wohneinrichtung