Teilhabe statt Kürzung – Wir fordern Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung
Hürth – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2025 warnt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen vor den Folgen der aktuellen Reformdebatten im Sozialstaat und der Sanierung kommunaler Haushalte für die Teilhaberechte von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Lebenshilfe NRW sieht mit Sorge, dass geplante Reformen und Einsparmaßnahmen auf Kosten derjenigen gehen könnten, die ohnehin noch immer nicht die notwendigen Leistungen für eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.
Reformen dürfen nicht zu Rückschritten führen
Die Diskussionen um die Reform der Eingliederungshilfe, wie sie aktuell von den kommunalen Spitzenverbänden und der Politik geführt werden, bergen aus Sicht der Lebenshilfe NRW erhebliche Risiken für die Teilhaberechte von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Lebenshilfe NRW befürchtet, dass die angestrebten Einsparungen und Strukturveränderungen zulasten der Betroffenen gehen und bestehende Fortschritte bei der Inklusion gefährden.
Ursachen der Kostensteigerungen werden falsch bewertet
Entgegen der öffentlichen Darstellung liegen die Kostensteigerungen im System nicht an den Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Vielmehr bleibt die Versorgung mit den notwendigen Unterstützungsleistungen weiterhin hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück, insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf fehlen Angebote. Die Menschen erhalten nach wie vor nicht die personenzentrierten Leistungen, die sie für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe benötigen.
Ein wesentlicher Faktor ist die angemessene Entlohnung der Beschäftigten in der Eingliederungshilfe, deren Arbeit für eine inklusive Gesellschaft unverzichtbar ist.
Die Lebenshilfe NRW fordert daher eine differenzierte Betrachtung der Ausgaben und eine Prüfung der Verwaltungsstrukturen bei den öffentlichen Trägern, statt Kürzungen bei den Leistungserbringern für Menschen mit Unterstützungsbedarf vorzunehmen.
Landesrahmenvertragsverhandlungen in NRW:
Menschen und ihre Bedürfnisse geraten aus dem Blick
In Nordrhein-Westfalen ziehen sich seit Jahren die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag, der viele wichtige Regelungen für die Eingliederungshilfe festlegen soll, unnötig in die Länge. Die Lebenshilfe NRW kritisiert, dass dabei die Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf zunehmend aus dem Fokus geraten. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Eingliederungshilfe dürfen nicht durch finanzpolitische Erwägungen ausgebremst werden.
Lebenshilfe NRW fordert: Teilhaberechte sichern und weiterentwickeln!
Die Lebenshilfe NRW appelliert an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die Reformen im Sozialstaat und die Sanierung kommunaler Haushalte nicht auf dem Rücken der Menschen mit Unterstützungsbedarf auszutragen. Es braucht jetzt einen klaren politischen Willen, die Teilhaberechte zu sichern und weiterzuentwickeln – und die notwendigen Mittel dafür im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bereitzustellen. Bei keiner Umsetzung von Menschenrechten wird so oft auf die Kosten verwiesen wie bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung!
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