Seien Sie mutig! Wählen Sie auch. Wie das geht? Das erfahren Sie in diesem Film…
Deshalb gehen viele Bürgerinnen und Bürger zur Wahl. Am 14. Mai 2017 ist die Landtagswahl in NRW. Aber in diesem Jahr ist etwas anders:
Viele Menschen mit Behinderung, die eine gesetzliche Betreuung für alle
Angelegenheiten haben, dürfen erstmalig auch zur Wahl gehen. So das
Inklusionsstärkungsgesetz NRW, welches am 01.07.2016 in NRW in Kraft trat. Doch was sich so einfach anhört, ist für viele Menschen mit Behinderung mit großenUnsicherheiten verbunden.
Die Lebenshilfen in Nordrhein-Westfalen möchten Menschen mit Behinderung Mut machen, auch an der Wahl teilzunehmen. Aus diesem Grunde beauftragte Die Lebenshilfe NRW bei unserem Büro für Leichte Sprache Ruhrgebieteinen erklärenden Film über das Thema Landtagswahl.
Die Kooperation Matthias Heise Filmproduktion und das Büro für Leichte Sprache Ruhrgebiet haben nicht lange gezögert: Sie entwarf ein Konzept für den Film, das Darsteller mit Behinderung und erklärende Texte in Leichter Sprache zu einem erhellenden Ganzen zusammenführt.
„Darf ich wählen? Wie geht wählen? Was muss ich in der Wahlkabine machen?“, und noch viele Fragen mehr, beantwortet der Film. Am Samstag waren Dreharbeiten zum Film. Unter anderem im „Wahllokal“ Jochen Klepper Haus in Bochum und im großen Plenarsaal im Landtag in Düsseldorf.
Einleitung
Die Briefwahl
Poliker und Parteien
Wahlbenachrichtigung
Wahlergebnisse
Wahllokal
Wahlprogramme
Bundesvereinigung informiert in Schwerte zum BTHG
Auch auf Landesebene haben die Beratungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bereits begonnen. Der neue Eingliederungshilfeträger muss in jedem Bundesland benannt werden. Weiterhin müssen BTHG-Ausführungsgesetze erarbeitet und verabschiedet sowie Bedarfsermittlungsinstrumente, die den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechen, bis zum 1. Januar 2018 etabliert werden. Damit alle möglichst gut informiert diese wichtigen und noch viele weitere Umsetzungsschritte konstruktiv und kritisch begleiten können, wurde die Kampagnenseite www.teilhabestattausgrenzung.de nun in eine BTHG-Infoplattform umgebaut. Bitte schauen Sie selbst, machen sich und andere schlau! Am 5. April wird die Bundesvereinigung Lebenshilfe in Schwerte ausführlich über das BTHG informieren.
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Seit dem 1. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe, ihre Arbeit aufgenommen. Mit ihr werden Menschen entschädigt, die zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland, beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 in der DDR, in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Wir bitten Sie darum, dass Betreuungsvereine, MitarbeiterInnen im Sozialdienst der WfbM, Betreuungsdienst in Wohneinrichtungen die bei ihnen davon betroffenen Menschen mit Behinderung motivieren, ein Beratungsgespräch beim LVR oder LWL (entscheidend ist der jetzige Wohnort) zu besuchen. Die Beratung soll möglichst barrierefrei stattfinden.
Wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Menschen damals schlecht behandelt wurde (meist reicht schon die Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen aus; keine pädagogische Förderung; Mensch leidet heute noch darunter; Mensch hätte eine ganz andere Entwicklung machen können) stehen eine pauschale Entschädigung von 9.000 Euro und bei Beschäftigung ohne Entlohnung noch einmal zwischen 3.000 bis 5.000 Euro zu. Diese Zahlungen werden definitiv nicht auf die Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Grundsicherung angerechnet. Also werden sie nicht dem Vermögen oder dem Einkommen zugerechnet. Ein Vorschuss für Unterstützungsleistungen und für Fahrtkosten von 250 Euro ist möglich, wird aber auf die spätere Zahlung angerechnet. Eine Vorbereitung ist gut möglich und sinnvoll mit den Informationen auf der Homepage (www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de).
Film in Leichter Sprache zur NRW-Landtagswahl
Wie Sie wissen, dürfen bei der NRW-Landtagswahl im Mai 2017 erstmals ALLE Menschen mit Behinderung wählen. Auch Menschen mit Behinderung, die unter vollständiger Betreuung stehen. Sie erinnern sich noch an den Vortrag von Frau Czerner-Nicolas vom Büro für Leichte Sprache Ruhrgebiet auf der Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz zum NRW-Wahlfilm?
Inzwischen liegt uns das Angebot für den Film vor. Wir möchten Sie, liebe Mitgliedsorganisationen, dazu animieren, sich an diesem wichtigen Projekt zu beteiligen. Wenn alle nordrhein-westfälischen Lebenshilfen und außerordentlichen Mitglieder sich beteiligen, können wir den Film gemeinsam durch „Crowdfunding“ finanzieren. Beteiligen sich alle Mitglieder der Lebenshilfe NRW, kostet der Film jede Organisation nur 60 Euro. Lassen Sie uns gemeinsam dieses wichtige und kurzfristig in Leben gerufene Projekt verwirklichen.
Zeigen Sie den Film in Ihren Einrichtungen oder auch bei einem Infoabend Ihrer Lebenshilfe vor Ort. Werben Sie dafür, dass Menschen die bisher von der Wahl ausgeschlossen waren, nun wie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, ihr Wahlrecht in NRW wahrnehmen.
Der Inhalte orientiert sich an der Wahlbroschüre des Landes NRW (es werden leider nur rund 4.200 Stück gedruckt) und erklärt den Ablauf der Wahl. Er gibt keine Informationen zur den Programmen der Parteien. Wir, der Landesverband, haben Frau Czerner-Nicolas eine Vorfinanzierung der Produktion zugesagt. Wir bitten Sie, uns bis Donnerstag, 6. April 2017 an Philipp Peters (peters.philipp@lebenshilfe-nrw.de oder Telefon 02233 93245-636 zurückzumelden, ob Ihre Lebenshilfe oder Werkstatt einen Film kauft. Sobald wir den Film vom Büro für Leichte Sprache Ruhrgebiet bekommen haben, werden wir Ihnen diesen zum Download bereitstellen und ihnen eine Rechnung über die 60 Euro zusenden. Der Film soll gegen Mitte April 2017 fertig werden, damit ist eine Briefwahl noch möglich. Die Briefwahlunterlagen werden ebenfalls erst Mitte April gedruckt.