Rückblick zum Tag der offenen Tür im Reiterhof Frauweiler
Der Tag der offenen Tür war ein voller Erfolg und hat allen Beteiligten viel Freude bereitet und neue Perspektiven eröffnet.
Wir danken dem Team des Reiterhofs Frauweilerhof, dem DJK, der Gold-Kraemer-Stiftung und unserem großartigen FUD-Team für dieses tolle und gelungene Fest!
Eine Presseauswahl finden Sie hier:
Lebenshilfe NRW fordert echte Teilhabe und weniger PR-Aktion
Hürth: Der Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. fordert anlässlich des europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung am 5. Mai, echte Beteiligung der Menschen mit Behinderung von der Landespolitik.
Anlässlich des europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung, am 5. Mai, fordert die Lebenshilfe NRW von der Landespolitik mehr Wert auf die Beteiligung von Menschen mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen am Gesetzgebungsprozessen und anderen für sie wichtigen Belangen zu legen. Alibi-Aktionen rund um den 5. Mai sind nicht zielführend.
Es ist erfreulich, dass die Landesregierung erstmals einen Antrag in Leichter Sprache veröffentlicht hat, übertragen und geprüft von der Lebenshilfe Rhein-Kreis-Neuss. Leichte Sprache ist erforderlich, damit Menschen mit geistiger Behinderung und Lernbeeinträchtigung der politischen Diskussion folgen und sich eine Meinung bilden können.
Gleichzeitig erleben wir immer wieder das zwar über Menschen mit Behinderung gesprochen wird, ihnen aber keine barrierefreien Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da werden Stellungnahmen angefordert, verbunden mit extrem kurzen Rückmeldefristen. Unter diesen Umständen – ohne vorher medienwirksam in Leichter Sprache übersetzte Anträge zur
Verfügung zu stellen – bleibt Partizipation, auch politische Beteiligung als Ganzes nur eine hohle Phrase. Wir erwarten hier die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch bei den zuständigen Ausschüssen im Landtag nicht nur ein Bewusstsein für notwendige barrierefreie Information und Kommunikation erwarten lassen dürfte, sondern eine bessere zeitliche Planung, damit Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur Beteiligung erhalten können. Nur dann gelingt wirkliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Gesetzgebungsverfahren – gemäß dem Wahlspruch „Nicht ohne uns, über uns“, der von den Menschen selbst kommt und auf den sich die Politik gerne immer wieder beruft.
Philipp Peters
Telefon: 02233 93245-636
E-Mail: peters.philipp@lebenshilfe-nrw.d
Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich
Lebenshilfe fordert dringend Nachbesserungen an der Pflegereform
Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist entsetzt über die gestern bekannt gewordenen Änderungen an der geplanten Pflegereform. Am 5. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen. Aus Sicht der Lebenshilfe verdient das Gesetz seinen Namen nicht mehr. Denn nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf ist das von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen schon lange geforderte Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI des Referentenentwurfes aus dem Gesundheitsministerium – nun gestrichen.
Diese Leistung hätte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung gebracht. Bisher können sie die Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen. Zum einen, weil es zu wenig Kurzzeitpflege-Plätze gibt, und zum anderen, weil Eltern von Kindern mit Behinderung diese nicht über Nacht in eine Einrichtung geben möchten.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist empört: „Die Herausnahme des gemeinsamen Jahresbetrags ist enttäuschend. Offensichtlich sieht die Bundesregierung die Menschen mit Behinderung nicht mehr. Immer noch gibt es keine Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe; sie haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Jetzt streicht die Ampel auch noch den gemeinsamen Jahresbetrag aus dem Gesetzesentwurf. Es kann nicht sein, dass gerade die Leistungen für Familien mit Menschen mit Behinderung nun Sparzwängen zum Opfer fallen sollen. So kann es nicht bleiben. Der Bundestag muss den gemeinsamen Jahresbetrag dringend wieder ins Gesetz aufnehmen und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.“
Hier geht es zum Gesetzesentwurf:
Tag der offenen Tür: Reiterhof Frauweilerhof Bedburg-Rath 23. April 2023
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18. Februar 2023 – Bachem Alaaf – wir sind wieder dabei
Am Karnevalssamstag, den 18. Februar 2023 sind wir im 60. Jahr der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis wieder im Zug dabei!
Um 13:30 geht es los, mit Bimmelbahn und Bagagewagen ziehen wieder bis zu 100 Personen in der Gruppe der Lebenshilfe durch Bachem:
„Ov krüzz oder quer – uns Lebenshilfe lieben wir sehr“
Unterstützung als Wagenengel und Teilnehmer sind gerne willkommen: Anmeldung bei: karneval@lebenshilfe-rek.de
Unseren Spendern und Förderern danken wir schon jetzt und freuen uns auf viele Jecken am Wegesrand!
Bachem – Alaaf
Lebenshilfe Wohnstätte gestaltet Adventsfenster: 3. Dezember Alt-Kaster
Bedburg: Endlich war es wieder soweit: Die Bewohner der Wohnstätte Elsdorf konnten das Adventfenster in Alt Kaster gestalten. Schneemann, Baum, Stern und Logo der Lebenshilfe sind die Elemente des Fensters. Die Gastgeberin des Hauses Vikariestraße 17a, Damaris, hatte um 18:00 Uhr alle Hände voll zu tun, rund 50 Besucher mit Glühwein, Punsch und Leckereien zu versorgen. Guter Tradition folgend hat Horst eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen und ein wenig für besinnliche und nachdenkliche Stimmung gesorgt. Wir danken Damaris für das Fenster das Licht und die Bewirtung, dem Altstadtverein Kaster für die tolle Möglichkeit hier am Fenster mitzuwirken. Den Bewohnern und Beschäftigten der Wohnstätte herzlichen Dank für die tolle Idee und Gestaltung des Fensters!
bei Tag
und bei Nacht
Horst liest eine Weihnachtsgeschichte
Kosten für Begleitung im Krankenhaus werden ab 1. November erstattet
Lebenshilfe: Wichtige Unterstützung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung endlich finanziell gesichert!
Berlin. Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin.
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.
Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkommen, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.
Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.
Unter www.lebenshilfe.de informiert die Lebenshilfe ausführlich über die gesetzlichen Neuerungen zur Assistenz im Krankenhaus. Dort ist auch eine Checkliste zu finden und eine Handreichung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.
Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf:
Berlin, 20. Oktober 2022 – Anlässlich der gestrigen öffentlichen
Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf
erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung:
Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit
einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die
Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese
Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber
unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei
Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer
Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu
schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu
befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und
Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung
benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet
werden!
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren
ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit
geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in
Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das
gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen
unter: www.diefachverbaende.de
Herbstferienspiele 2022

