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Aktuelles

  • 7. Dezember, 2024 Kunstausstellung bei Porta in Bergheim – VERLÄNGERT!

    https://www.lebenshilfe-rek.de/wp-content/uploads/2024/11/Gruppe_porta-scaled.jpg

    Kunstausstellung noch bis Anfang Janaur verlängert

    Bergheim 13.11.2024:

    In Kooperation mit der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. präsentiert das Porta Möbelzentrum in Bergheim seit dem 08.11.24 Kunstwerke in ihrem Musterring-Studio in der ersten Etage. Es sind u.a. Werke namhafter regionaler Künstler/-innen wie Doris Kuhnke aus Bedburg, Frau Engelhardt-Breuer aus Bergheim, Herr Wagner aus Elsdorf, Frau R. Zingraf aus Kerpen, Herr Kruchinski aus Köln im hochwertigen Mobiliar in Szene gesetzt.

    Entree im Porta Bergheim mit Doris Kuhnke (3. v.r.) und Lebenshilfe.

    Die Kunstwerke sind vor Ort käuflich zu erwerben. Der Erlös wird vollständig für den Familienunterstützenden Dienst der Lebenshilfe im Rhein-Erft e. V.  verwendet. Angebote zur Entlastung von Familien werden davon finanziert. Denn Familien mit Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen mit Beeinträchtigung benötigen Entlastung. Diese Familien sind oft rund um die Uhr mit der Versorgung Ihrer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen beschäftigt. Ein stunden-, tage- oder wochenweises Freizeit- oder Ferienangebot ist notwendig und ermöglicht die soziale Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung.

    Heute trafen sich die Vertreterinnen der Lebenshilfe im Rhein- Erft -Kreis e. V., Gabi und Horst Baxpehler, Carina Eßer und Stefanie Zingsheim mit Doris Kuhnke für die Künstlerinnen und Frau Schubert von Porta. Gemeinsam konnte sie sich von den Kunstwerken in wunderbarer Umgebung und liebevoller Präsentation überzeugen.  Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten bis mindestens 23.11.2024 für alle Besucher frei zugänglich. Weitere Informationen finden sie auf der Website der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e. V. unter www.lebenshilfe-rek.de.

    von rechts: Frau Schubert (Porta), Gabi Baxpehler, Carina Esser, Stefanie Zingsheim, Horst Baxpehler, Doris Kuhnke (Künstlerin vor Ihren Werken)

     

     

  • 5. Dezember, 2024 5. Dezember 2025 – Tag des Ehrenamtes: Ehrenamt als Schlüssel zur Teilhabe

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    Hürth – Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamtes am 5. Dezember würdigt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. die unverzichtbare Rolle der Ehrenamtlichen in den Lebenshilfe-Räten und hebt die bedeutende Arbeit von Eltern und Angehörige hervor. Diese engagierten Personen tragen maßgeblich dazu bei, die Selbstbestimmung und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

    Die Lebenshilfe-Räte in NRW sind ein zentrales Element der Selbstvertretung und Mitbestimmung. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderung, aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und ihre Anliegen direkt zu artikulieren. „Ehrenamtliches Engagement in den Lebenshilfe-Räten ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Arbeit“, betont Axel Bormer, Projektkoordinator zur Stärkung der Lebenshilfe-Räte bei der Lebenshilfe NRW. „Mit den im Frühjahr erstmals gewählten vier Regionalsprecher:innen in NRW wurde die Vernetzung der Lebenshilfe-Räte mit dem Lebenshilfe-Rat des Landesverbandes nochmals gestärkt. Gleichzeitig wollen diese vier Selbstvertreter:innen, die regionalen Lebenshilfen Räte vernetzen.“

    Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen sind essenzielle Partner in der Arbeit der Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Durch ihr unermüdliches Engagement tragen sie maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität ihrer Angehörigen bei. Sie leisten individuelle Unterstützung, die auf die speziellen Bedürfnisse und Fähigkeiten ihrer Familienmitglieder abgestimmt ist. Als Fürsprecher setzen sie sich aktiv für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen ein und fordern deren gesellschaftliche Inklusion. Ihr Engagement und ihr unermüdlicher Kampf gegen die Bürokratie für die Rechte ihrer (erwachsenen) Kinder wird gesellschaftlich nach wie vor viel zu wenig gewürdigt.

    Darüber hinaus schaffen sie wertvolle Netzwerke, die den Austausch von Informationen und Erfahrungen ermöglichen, und leisten Bildungs- und Aufklärungsarbeit, um Vorurteile abzubauen und das Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen. „Die Lebenshilfe NRW schätzt die enge Zusammenarbeit mit diesen engagierten Menschen, die durch ihre persönlichen Erfahrungen und ihren Einsatz einen unschätzbaren Beitrag für die Arbeit der Lebenshilfe und eine inklusive Gesellschaft leisten“, betont Landesvorsitzender Prof. Dr. Gerd Ascheid.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt des ehrenamtlichen Engagements ist die Vernetzung mit lokalen Strukturen. Die Lebenshilfe NRW setzt sich dafür ein, dass Ehrenamtliche in bestehenden Netzwerken zunehmend eingebunden werden, um ihr Engagement inklusiver, wirkungsvoller und nachhaltiger zu machen. „Die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen und Institutionen ist entscheidend, um Synergien zu schaffen und die Ressourcen optimal zu nutzen“, erklärt Landesgeschäftsführerin Bärbel Brüning. „Nur durch eine starke Vernetzung können wir die Herausforderungen im Bereich der Inklusion und Teilhabe erfolgreich meistern.“

    Die Lebenshilfe NRW ruft an diesem Tag dazu auf, das Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen und zu unterstützen. „Wir laden alle ein, sich aktiv einzubringen und Teil unserer Gemeinschaft zu werden. Gemeinsam können wir viel bewegen und eine inklusive Gesellschaft gestalten“, so Landesvorsitzender Ascheid.

    Mehr zur Arbeit des Lebenshilfe-Rats NRW und dem Projekt „Wir vertreten uns selbst – Stärkung der Lebenshilfe-Räte NRW“ finden Sie auf der Webseite der Lebenshilfe NRW. Umfassende Informationen zur Geschwisterarbeit finden Sie außerdem bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Wollen Sie direkten Kontakt zur Lebenshilfe in ihrer Region schreiben sie an landesverband@lebenshilfe-nrw.de oder rufen sie an unter Telefon 02233 932450.

      Mitteilung als PDF zum Download  
     
     
     

    Pressekontakt:

    Philipp Peters | Pressesprecher
    Telefon: 02233 93245-636
    Mobil: 0151 43151747
    E-Mail: peters.philipp@lebenshilfe-nrw.de

  • 1. Dezember, 2024 3. Dezember 2024 – Tag der Menschen mit Behinderung

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    Lebenshilfe NRW: Neue Regierung muss Inklusionslücken endlich schließen

     

    Hürth – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024 kritisiert die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., dass durch das vorzeitige Ende der Bundesregierung bedeutende Gesetzesvorhaben mit großer Relevanz für die Belange der Menschen mit Behinderung nicht umgesetzt wurden. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland dar.

    Ein zentrales Anliegen der Menschen mit Behinderung ist ein zweites Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, das unter anderem eine Erhöhung des Werkstattlohns für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Regelungen zum Gewaltschutz und zu den EU-Rentenansprüchen im Bundesversicherungsamt (BfA) hätte umfassen sollen. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Studie empfiehlt sogar, die Bezahlung von Werkstattbeschäftigten zu verbessern und das gesamte System transparenter zu gestalten. Doch die Reform wurde von der Ampel-Koalition trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag nicht angestoßen.

    Ebenso bleibt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus. Diese hätte verbindliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Mobilität, Wohnen, Gesundheit und im digitalen Bereich, auch für private Anbieter, enthalten können, da freiwillige Maßnahmen bisher nicht zu den notwendigen Veränderungen geführt haben. Die Reform hätte entscheidende Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der vor 15 Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen können.

    Besonders bedauerlich ist, dass es nach wie vor keine Entscheidung zum Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) gibt. Der Gesetzentwurf war dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nahe, welche die Lebenshilfe schon lange fordert3, doch die Chancen auf ein inklusives SGB VIII wurden nicht genutzt. Der Verschiebebahnhof für Kinder mit drohender Behinderung im Grenzbereich zur seelischen Behinderung bleibt bestehen, ebenso wie die unzureichende Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Es fehlt an einer Regelung für eine einheitliche Gerichtsbarkeit für alle Leistungen des SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit.Die Neuregelung sollte alle Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen einbeziehen, insbesondere ambulante Leistungen gemäß § 78a SGB VIII. Dies erfordert, dass die öffentliche Jugendhilfe Vereinbarungen für ambulante Leistungen abschließt und die Schiedsstellenfähigkeit erhält. Der Rechtsanspruch auf eine Leistungsvereinbarung muss im SGB VIII verankert werden, unabhängig von der Art der Leistung. Zudem sollten die Definitionen von Behinderung im SGB VIII und SGB IX übereinstimmen, ohne das Merkmal der Wesentlichkeit. Die Hilfeplanung im SGB VIII muss sinnvoll mit der Bedarfsermittlung im SGB IX verknüpft werden.

    Positiv ist hingegen, dass das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung nicht verabschiedet wurde, da es dramatische negative Auswirkungen gehabt hätte. Der Entwurf hätte zu sinkenden Einnahmen der Betreuungsvereine und Betreuer:innen geführt und das Ziel einer existenzsichernden Finanzierung verfehlt. Angesichts der Preissteigerungen seit der letzten Anhebung der Vergütungssätze im Jahr 2019 und der Tariferhöhungen ist es unverständlich, warum die Vergütung für berufliche Betreuer reduziert werden sollte. Eine solche Reduzierung hätte die Attraktivität des Berufs weiter geschmälert. Hier muss die neue Bundesregierung eine andere Richtung einschlagen.

    Die im Entwurf angestrebte durchschnittliche Erhöhung der Vergütung um 12,7 % wird bei weitem nicht erreicht und lässt sich schon jetzt beim Vergleich der bisherigen Fallgruppen mit dem neuen System widerlegen. Die Vergütungssätze müssen vielmehr deutlich erhöht werden, um den Preissteigerungen gerecht zu werden, insbesondere angesichts der gestiegenen Anforderungen an berufliche Betreuer seit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023.

    Für viele Betreuungsvereine stellen die vorgeschlagenen Vergütungsregelungen eine akute Existenzbedrohung dar. Da sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen, würde jede Tariferhöhung ihre wirtschaftliche Situation weiter verschärfen. Dies könnte zur Schließung von Vereinen und zur Aufgabe der Tätigkeit durch rechtliche Betreuer:innen führen, was die Betreuungsbehörden zusätzlich belasten würde. Besonders aufwendige Betreuungen werden nicht mehr zusätzlich vergütet, was Fehlanreize schafft, rechtlich betreute Personen in stationären Einrichtungen unterzubringen und nur vermögende Personen zu betreuen.

    Die Lebenshilfe NRW fordert die neue Bundesregierung auf, diese drängenden Themen zügig anzugehen und die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu stärken und nicht weiter zu verschleppen.

    Forderung an die NRW-Landesregierung

    Auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen sorgt die stockende Umsetzung des 2016 im Bundestag beschlossenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für großen Unmut bei Menschen mit Behinderung, Familien und Trägern der Eingliederungshilfe. Die Personenzentrierung und verbesserte Teilhabe drohen nach jahrelangem detailverliebtem Verhandeln nun auf eine pragmatische Lösung zuzusteuern. Während wir den Pragmatismus grundsätzlich befürworten, sind wir besorgt, dass dadurch von einer echten Umsetzung im Sinne des Gesetzes nicht viel übrig bleibt.

    Wir appellieren an die NRW-Landesregierung, beim Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung, das von den Ländern finanziert wird, dieses nicht weiter aus Kostengründen zu blockieren und mit einer neuen Bundesregierung zügig im Sinne der Menschen mit Behinderung einzuwirken. Wir fordern, dass die Landesregierung anerkennt, dass die Sicherstellung der rechtlichen Betreuung für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine staatliche Pflichtaufgabe ist, die angemessen finanziell ausgestattet werden muss.

    Weiterführende Informationen

    Lebenshilfe: Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe.

     

      Mitteilung als PDF zum Download  
  • 29. Oktober, 2024 Auf zum Hubertusmarkt in Bergheim – Vielen Dank!

    https://www.lebenshilfe-rek.de/wp-content/uploads/2024/10/IMG_6448_kopie-scaled.jpg

    Am Montag, 28. Oktober durfte eine Gruppe von 12 Personen, davon acht Bewohner der Wohnstätte der Lebenshilfe in Elsdorf, den Hubertusmarkt erobern. Auf Einladung der Schausteller des Bergheimer Hubertusmarkts wurden das Riesenrad – Liberty Wheel, der Autoscooter, Anubis, die Crazy Mouse und die Wurmbahn ausgiebig ausprobiert. Ein riesiger Spaß für alle Teilnehmer. Ein leckeres Stück Kuchen zum Kaffee und gemütliches Beisammensein rundeten die tolle Einladung ab! Nach den vielen wilden Fahrten wurde anschließend noch in aller Ruhe die eine oder andere Ente gefangen und Süßes genascht. Den Schaustellern sagen wir unseren herzlichen Dank!

    Mit über 600 Jahren Tradition, Nervenkitzel, Kulinarisches und Spaß für die ganze Familie ist die größte Kirmes im Rhein-Erft-Kreis immer einen Besuch wert!

  • 15. Oktober, 2024 Entlastungstage

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    Angebot von Entlastungstage für Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigung und deren Geschwister

    Unser Familienunterstützenden Dienstes bietet am 23.10.2024 von 09-14:00 Uhr ein Freizeitangebot an. Dieses wird auf dem Gelände der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V., Desdorferstraße 10, 50189 Elsdorf stattfinden. An diesem Tag werden unterschiedliche Angebote den Herbst einläuten.

    Am 22.11.2024 laden wir zu einem Adventsnachmittag mit unseren Bewohnern auf dem Gelände der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. von 14-18 Uhr ein.

    Bei uns sind alle Kinder ab 6 Jahren willkommen. Wir werden ein buntes Freizeitprogramm aus Kreativ- und Bewegungsangeboten anbieten. Für eine Verpflegung ist an diesen Tagen gesorgt.

    Dafür können Sie Ihre Kinder ab dem 20.10.2024 unter fud@lebenshilfe-rek.de anmelden. Bitte geben Sie dabei den Namen und das Alter Ihres Kindes an, ob Ihr Kind eine 1:1 Betreuung benötigt und wie wir Sie erreichen (Telefonnummer!) können.

    Die Plätze sind begrenzt und wir versuchen diese gerecht aufzuteilen.

    Mit Unterstützung von Spenden können wir Ihnen diese Tage zur Entlastung anbieten. Dennoch würde ein Unkostenbeitrag von 20€/Kind/Tag anfallen. Diesen Betrag können Sie nach der Anmeldebestätigung durch uns (durch Anruf/Mail) dann bis jeweils eine Woche vorm Datum überweisen.

    Wir freuen uns auf einen großartigen Tag mit Ihren Kindern!

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