Werkstatt Entgelt ist „keine Wertschätzung der Arbeitsleistung“

Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein neues System der Entlohnung für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten beschäftigt sind.

Berlin. Rund 300.000 Frauen und Männer mit Beeinträchtigung arbeiten bundesweit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und erhalten ein monatliches Entgelt von durchschnittlich 210 Euro. „Das ist nicht mehr als ein Taschengeld“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Auch wenn Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich Sozialleistungen bekommen, empfinden sie ihren Lohn als viel zu niedrig und höchst ungerecht. Sie haben einen besseren Lohn verdient. Schließlich gehen die meisten von ihnen wie alle anderen fünf Tage die Woche zur Arbeit.“  Die Lebenshilfe setzt sich daher schon lange für eine Reform des Entgeltes in Werkstätten ein. 

Das bestehende System ist vielschichtig und steht immer in Wechselwirkung mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dies macht es Beschäftigten und ihren Angehörigen schwer, die Entlohnung in der WfbM nachzuvollziehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, Einkommensmodelle so weiterzuentwickeln, dass Werkstattbeschäftigte von ihrem Entgelt leben können und nicht auf weitere existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Auch soll das Entgeltsystem gut verständlich und transparent sein.

Die Lebenshilfe begrüßt, dass der Bundestag mit dem kürzlich verabschiedeten Teilhabestärkungsgesetz die Bunderegierung aufgefordert hat, so zeitnah wie möglich gesetzliche Anpassungen zur Neugestaltung des Entgeltsystems umzusetzen. Bereits während des laufenden Forschungsvorhabens der Bundesregierung zum Entgeltsystem soll an einem entsprechenden Konzept gearbeitet werden. Die Lebenshilfe begleitet das Forschungsvorhaben durch einen Sitz in der Steuerungsgruppe.

Unser NRW Landesvorsitzender Prof. Dr. Gerd Ascheid erklärt dazu zusätzlich folgendes:

„Das gegenwärtige Entgeltsystem für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, ist keine Wertschätzung der Arbeitsleistung dieser Menschen. Hier muss sich grundlegend etwas ändern! Auf der anderen Seite gibt es im ersten Arbeitsmarkt für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung noch viele Hürden und Vorbehalte, die überwunden werden müssen. Beides zu ändern ist essentiell für die Inklusion von Menschen mit Behinderung!“

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Werkstatt-Entgelt.

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