Landesvorstand fast einstimmigen Beschluss Lebenshilfe NRW und AfD sind unvereinbar

Hürth. Die Lebenshilfe und die AfD sind unvereinbar. Diesen Beschluss fasste einstimmig der Landesvorstand der Lebenshilfe NRW. Grund ist die Rede des Thüringer Fraktionsvorsitzenden der AfD Björn Höcke, in der dieser eine erinnerungspolitische Wende um 180 fordert; wenige Tage vor dem Holocaust-Gedenktag. Im Bundestag wurde zu diesem Anlass besonders an die fabrikmäßige Tötung von 300.000 Menschen durch die „Euthanasie“ erinnert.

„Höcke bezeichnete das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ‚Denkmal der Schande‘. Seine Rede ist ein Schlag gegen die Opfer aller NS-Verbrechen. Menschen mit geistiger Behinderung gerieten früh in den Fokus der NS-Rassenideologie. Das macht Höcke auch mit seiner Aussage zur Rede von Bundespräsident Richard von Weizsäcker vom 8. Mai 1985 sehr deutlich. Für die Menschen mit Behinderung war es ein Tag der Befreiung! Der samtweiche Umgang der AfD mit ihrem völkischen Flügel, den Höcke anführt, ist mit den Werten und Zielen der Lebenshilfe unvereinbar. Das Fundament der Lebenshilfe NRW ist die Arbeit unseres erst im letzten Jahr gestorbenen Gründers Tom Mutters. Er nahm sich nach dem Ende der NS-Diktatur der verwahrlosten Kinder mit geistiger Behinderung an, die der NS-Tötungsmaschine entkommen waren.

Medial weniger beachtet ist eine Passage in Höckes Rede, in der er soziale Organisationen, wie auch die Lebenshilfe NRW, direkt angriff. Sie seien, wie Kirchen und Gewerkschaften, verantwortlich für die Auflösung des deutschen Volkes. „Auch diese Sätze zeigen die Unvereinbarkeit zwischen AfD und der Lebenshilfe NRW. Unsere Mitglieder und Mitarbeiter leisten seit vielen Jahren wichtige und sinnvolle Arbeit vor Ort. Sie setzen sich für die Menschen ein und legen keine völkischen oder ethnischen Maßstäbe zugrunde. Sie dienen den Menschen und ihren individuellen Bedürfnissen und sorgen für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung selbstverständlich teilhaben“, sagt Schummer.

„Ein weiterer Grund, warum die Lebenshilfe NRW und die AfD unvereinbar sind, ist ihre Positionierung zur Inklusion im NRW-Landtagswahlprogramm 2017. Darin erklärt sie die Arbeit, für die sich die Lebenshilfe seit über 50 Jahren einsetzt als ‚ideologischen Irrweg‘. Das widerspricht unserer Idee einer Gesellschaft, in der Teilhabe statt Ausgrenzung gelebt wird. Wer Inklusion als ‚ideologischen Irrweg‘ diskreditiert, will Menschen mit Behinderung wieder an den Rand der Gesellschaft schieben und verstecken.

Dunkles Kapitel der Nachkriegsgeschichte wird aufgearbeitet

Die Lebenshilfe NRW ist froh darüber, dass die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen hat.

Hürth. Mit Beginn des neuen Jahres hat die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ ihre Arbeit aufgenommen. „Es hat lange gedauert, doch jetzt werden endlich die Menschen entschädigt, die in den Jahren 1949 bis 1975 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien misshandelt worden sind. Damit wird endlich ein dunkles Kapitel der Nachkriegsgeschichte aufgearbeitet“, erklärt Uwe Schummer, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren sehr intensiv dafür eingesetzt, dass diese Opfer, die eigentlich einen besonderen Schutz benötigt hätten, für ihr erfahrenes Leid entschädigt werden. Das Geld, das sie nun bekommen werden, kann ihre schrecklichen Erfahrungen nicht rückgängig machen. Doch es ist neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung dieser Ereignisse ein Zeichen an die Opfer, für das sie viel zu lange kämpfen mussten“, so Schummer weiter.

„Wir begrüßen, dass in Nordrhein-Westfalen die regionalen Beratungsstellen bereits zum 1. Januar ihre Arbeit aufgenommen haben, was bedauerlicherweise noch nicht in allen Bundesländern der Fall ist“, sagte Schummer.

Mit der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ erfahren die Misshandlungsopfer eine öffentliche Anerkennung der damaligen Ereignisse. Sie soll mittels persönlicher Gespräche mit den Betroffenen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Außerdem bekommen die Betroffenen, die teilweise noch heute unter den Folgen leiden, eine einmalige pauschale Zahlung von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung. Wer darüber hinaus während seiner Unterbringung, ohne dass dafür (ausreichende) Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, arbeiten musste, erhält zusätzlich für eine Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren eine pauschale Rentenersatzleistung von 3.000 Euro. Wer länger als zwei Jahre arbeiten musste, bekommt 5.000 Euro. Unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de ist der Onlineauftritt der Stiftung bereits zu erreichen. Antworten auf allgemeine Fragen zur Stiftung erhalten Betroffene beim Info-Telefon im Auftrag der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ unter 0800 221 221 8.

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